Die Sonne scheint für die Erneuerbaren

Am 9. Juni stimmen wir über das Stromgesetz ab: Worum geht es? Eine Übersicht.

Der Abstimmungskampf über das Stromgesetz hat begonnen: Wie begründen die Befürworter:innen ihr Ja?

An der Medienkonferenz des Komitees Stromgesetz Ja vom 4. April (siehe stromgesetz-ja.ch) sprachen Jakob Stark (Ständerat SVP), Beat Rieder (Ständerat Die Mitte), Aline Trede (Nationalrätin Grüne), Roger Nordmann (Nationalrat SP), Jacqueline De Quattro (Nationalrätin FDP/VD) und Jürg Grossen (Nationalrat GLP). Jakob Stark sagte, ein Ja zum Stromgesetz sei «ein wichtiger pragmatischer Schritt, ein massvoller Kompromiss und eine grosse Chance (…) zur Sicherung der Stromversorgung der Schweiz». Und «für die Sicherheit und Unabhängigkeit der Schweiz» sei es sehr wichtig, «die Auslandabhängigkeit bei der Stromversorgung zu reduzieren und mehr inländischen Strom zu erzeugen».

Aline Trede erklärte, «die Energiewende im Einklang mit Natur- und Landschaftsschutz ist möglich». Der Ansatz des Stromgesetzes sei «gut und klar: Priorität dort, wo der Nutzen gross und der Schaden gering ist». Roger Nordmann betonte, die Wasserkraft müsse auch deshalb gestärkt werden, weil sie «die umweltfreundlichste Art saisonaler Speicherung» darstelle, und das erst noch «mit hundertprozentiger Effizienz». Er fügte an, Solaranlagen seien ebenfalls beliebt, auch jene in den Alpen: «Es gab bereits 32 Abstimmungen in Gemeinden über solche Anlagen, dabei resultierte 24-mal ein Ja.»

Jürg Grossen hob hervor, «dank neuen Quartierstromlösungen mit sogenannten virtuellen Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch und lokalen Elektrizitätsgemeinschaften kann Solarstrom direkt in der nahen Umgebung verbraucht werden, ohne dass man für nicht benutzte Stromnetze im Übermass bezahlen muss. Endlich können damit auch Mieterinnen und Mieter von günstigem Solarstrom aus der eigenen Gemeinde profitieren». Eine «echte Demokratisierung der Energiewende» sei das.

Es hat also auch SVPler:innen im Ja-Komitee – aber die Partei hat doch die Nein-Parole gefasst?

Ja, die SVP Schweiz hat die Nein-Parole gefasst, wobei ungewöhnlich viele Delegierte für ein Ja stimmten, nämlich rund 40 Prozent. Auch die SVP des Kantons Zürich sagt Nein, hier gab es weniger Gegenstimmen. Im Parlament hingegen war die Mehrheit der SVP-Fraktion noch ihrem Bundesrat Rösti gefolgt und hatte Ja gestimmt: Das Stromgesetz wurde am 29. September 2023 mit 177:19 Stimmen im Nationalrat und 44:0 Stimmen im Ständerat vom Parlament beschlossen. Stand heute empfehlen alle Parteien ausser der SVP, aber auch Wirtschafts- und Umweltverbände ein Ja. 

Warum stimmen wir denn überhaupt über das Stromgesetz ab?

Weil das Referendum zustande gekommen ist, das ursprünglich drei Rentner angerissen haben, denen sich erst die Windkraftgegner:innen vom Verband Freie Landschaft Schweiz und etwas später die Fondation Franz Weber anschlossen (siehe P.S. vom 2. Februar 2024). Sie monieren unter anderem, bei einem Ja zum Gesetz würden unsere Landschaft und Natur «auf dem Altar der Energiewende geopfert».

Das Stromgesetz heisst mit vollem Namen «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» – aber das, was das Parlament am 29. September 2023 beschlossen hat, war doch der Mantelerlass?

Es sind lediglich unterschiedliche Bezeichnungen für denselben Gegenstand im Umlauf: Das Stromgesetz, das am 9. Juni an die Urne kommt, entspricht dem, woran das Parlament unter der Bezeichnung «Mantelerlass» gut zwei Jahre lang gearbeitet hat (P.S. berichtete). Es umfasst Anpassungen am Energiegesetz, am Stromversorgungsgesetz, am Raumplanungungs- und am Waldgesetz.

Das Parlament debattierte ausführlich über diese Vorlage, die alt-Bundesrätin Simonetta Sommaruga (SP) aufgegleist und ihr Nachfolger Albert Rösti (SVP) noch als Nationalrat entscheidend geprägt und schliesslich als Bundesrat weitergeführt hat. Was beinhaltet das Gesetz?

Es legt unter anderem Zielwerte zum Ausbau der erneuerbaren Energien fest. Diese betragen – exklusive Wasserkraft – 35 Terawattstunden (TWh) bis 2035 und 45 TWh bis 2050. Für die Wasserkraft gelten die Zielwerte 37,9 TWh bis 2035 und 39,2 TWh bis 2050. Die Winterstromproduktion aus erneuerbaren Energien soll bis 2040 um 6 TWh ausgebaut werden, wovon 2 TWh sicher abrufbar aus Speicherwasserkraft sein müssen: Damit wird die Wasserkraftreserve fortgeführt, die es seit dem Winter 2022/23 gibt. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 hat die Schweiz 57 Terawattstunden Strom verbraucht. Wegen der zunehmenden Elektrifizierung, die nötig ist, um den CO₂-Ausstoss zu senken, werden wir aber künftig mehr Strom brauchen.

Wir könnten doch mehr Strom sparen?

Ja, auch das sieht das neue Gesetz vor: Der durchschnittliche Energieverbrauch pro Person und Jahr soll bis zum Jahr 2035 um 43 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 53 Prozent gesenkt werden sowie der durchschnittliche Elektrizitätsverbrauch pro Person und Jahr bis zum Jahr 2035 um 13 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 5 Prozent. Dies jeweils gegenüber dem Stand im Jahr 2000.

Was passiert angesichts des geplanten Ausbaus der erneuerbaren Energien in Sachen Schutz von Natur und Landschaft?

Im Faktenblatt «Natur und Landschaft» des Bundesamts für Energie heisst es dazu unter anderem, «die Stimmbevölkerung hat dem Ausbau der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien in der Schweiz bereits 2017 mit der ‹Energiestrategie 2050› zugestimmt. Seither sind die Kantone verpflichtet, in ihren Richtplänen Gebiete festzulegen, die für Wasser- oder Windkraftanlagen geeignet sind. Neu sollen die Kantone in ihren Richtplänen auch geeignete Gebiete für grosse Solaranlagen von nationalem Interesse festlegen. Sie müssen dabei die Interessen des Landschafts- und Biotopschutzes und der Walderhaltung sowie die Interessen der Landwirtschaft (…) berücksichtigen». Auch Windkraft- und Solaranlagen von nationalem Interesse in Eignungsgebieten müssen zudem die üblichen Planungs- und Baubewilligungsverfahren durchlaufen.

Aber einige Gegner:innen behaupten, dass es künftig in solchen Eignungsgebieten einen Zwang zum Kraftwerksbau gibt und sich niemand mehr wehren kann.

Im Faktenblatt «Mitsprache- und Beschwerdemöglichkeiten» des Bundesamts für Energie ist nachzulesen, «die demokratischen Mitspracherechte der Bevölkerung auf kantonaler und kommunaler Ebene bleiben mit der Vorlage bestehen. Abstimmungen zu konreten Projekten sind weiter möglich». Einzige Ausnahme seien die 16 im Gesetz namentlich genannten Wasserkraftwerke, auf die sich der «Runde Tisch Wasserkraft» geeinigt hatte: «Bei diesen Anlagen entfallen künftig die Nutzungsplanung und die damit verbundenen Mitsprachemöglichkeiten. An den Zuständigkeiten für die Konzessionierung und die mit dieser verbundenen demokratischen Mitsprachemöglichkeiten ändert sich aber nichts.» Solar- und Windkraftanlagen in geeigneten Gebieten müssten sämtliche Planungs- und Bewilligungsverfahren durchlaufen. Auch künftg stehen somit Rechtsmittel wie Einsprachen und Beschwerden sowohl für Privatpersonen als auch für Verbände zur Verfügung: «Auch wenn das Interesse an der Stromproduktion grundsätzlich vorgeht, müssen Behörden und Gerichte prüfen, ob nicht doch das Interesse am Natur- und Landschaftsschutz so gewichtig ist, dass es im Einzelfall überwiegt.»

Wie geht es mit der Solarenergie weiter?

Rot-Grün unterlag im Parlament mit dem Wunsch nach einer generellen Solarpflicht für Dächer und Fassaden, die nebst Neu- auch grosse Umbauten hätte erfassen sollen. Auch für Parkplätze soll es keine Solarpflicht geben – die Bürgerlichen hatten erfolgreich vor Eingriffen ins Privateigentum gewarnt. Auf Neubauten mit mehr als 300 Quadratmetern anrechenbarer Fläche müssen aber, wie bisher schon, Solarpanels angebracht werden. Wer auf seinem Haus oder seiner Scheune Solarpanels montieren will, profitiert zudem künftig von besseren Bedingungen, was die Einspeisung des so gewonnenen Stroms ins Netz betrifft – siehe dazu auch das eingangs erwähnte Zitat von Jürg Grossen.

Und woher wissen wir, dass wir mit den Erneuerbaren genügend Strom produzieren können?

Am Montag erschien im Wirtschaftsteil der NZZ ein Artikel mit dem Titel «Der Ausbau der Erneuerbaren ist machbar». Die NZZ bezieht sich auf eine kürzlich veröffentlichte Studie, die unter der Leitung der Universität Genf entstand und auf drei Modellen basiert, mit denen die ETH Zürich, die ETH Lausanne (EPFL) und die Universität Genf «auf die Stunde genau und in hoher geografischer Auflösung das künftige Schweizer Elektrizitätssystem abbilden». Sie kommt zum Resultat, dass «das ambitionierte Ziel des neuen Bundesgesetzes zur Stromversorgung erreichbar» sei. 

Im Faktenblatt «Ausbau erneuerbare Stromproduktion» des Bundesamts für Energie ist zudem folgendes nachzulesen: «Das Bundesamt für Energie schätzt, dass bis 2035 auf Gebäuden (Dächer und Fassaden) rund 25 Milliarden Kilowattstunden (gleich 25 Terawattstunden / nic.) Solarstrom produziert werden können, davon 30 Prozent im Winter. Das ist mehr, als die Kernkraftwerke 2023 produziert haben (23,3 Milliarden Kilowattstunden). Der grösste Zubau – über alle Technologien zur erneuerbaren Stromproduktion gesehen – liegt damit bei der Stromproduktion auf Gebäuden.» Es gibt zudem längst konkrete Beispiele aus der Rubrik «Lokales», Unterrubrik «auch Kleinvieh macht Mist», die in dieselbe Richtung weisen.

Zum Beispiel?

In der Märzausgabe des Magazins «Aktuell» der ADEV Energiegenossenschaft aus Liestal ist beispielsweise nachzulesen, dass letztes Jahr ein «Windrekordjahr» gewesen sei, ja gar der «Allzeitrekord» geknackt wurde: «9,7 Millionen Kilowattstunden: Dies ist der beeindruckende Ertrag unserer beiden Windräder in Saint-Brais. Die Zahl übertrifft das bisherige Spitzenjahr 2019 um ganze 15 Prozent. Besonders erfreulich dabei: Die produktionsstärksten drei Monate waren März, November und Dezember.» Auf der Webseite des Verbands Suisse Eole ist nachzulesen, dass 2023 im in der Region des Swiss Energyparks im Jura Wind-, Solar- und Wasserkraft zusammen einen neuen Produktionsrekord erzielten: «Damit wurden in diesem Teil des Jurabogens 84 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs mit lokalem und nachhaltigem Strom gedeckt. Die Windenergieanlagen trugen mit 91,1 Mio. kWh, die Wasserkraft mit 17,6 Mio. kWh und die Solarenergie mit 13,6 Mio. kWh zum Rekord bei.» Ebenfalls bei Suisse Eole ist von einem «Paradigmenwechsel im Energiebereich» zu lesen: «Im Jahr 2022 flossen durchschnittlich zehn Rappen pro Kilowattstunde Strom aus Windenergieanlagen – und damit insgesamt zwölf Millionen Franken – in den Fonds zur Förderung der erneuerbaren Energien des Bundes. Die Branche subventioniert sich selbst!»

Und wie läuft es beim Solarstrom?

Auch bezüglich hierzulande produziertem Solarstrom sieht es gut aus. Der Branchenverband Swissolar teilte im letzten Dezember mit, dass Solarstrom bereits im laufenden Jahr zehn Prozent des Schweizer Jahresverbrauchs liefern wird: «Die per Jahresende 2023 installierte Leistung liegt bei über 6200 Megawatt (MW), was 2024 eine Jahres-Stromproduktion von rund 6 TWh ermöglicht. Damit wird bereits im kommenden Jahr die Schwelle von 10 Prozent Solarstrom am gesamten Jahresstromverbrauch der Schweiz erreicht. Eine Menge, die Swissolar im Jahr 2011 als Ziel für 2025 setzte.»

Aber kostet uns all die einheimische erneuerbare Energie nicht Unsummen?

Zum Thema Strom und Geld gilt es zu unterscheiden zwischen dem, was die Stromproduktion kostet, der Physik der Stromflüsse sowie den Preisen, die an den Strombörsen erzielt werden können. Die Schweiz setzt seit vielen Jahren auf Wasserkraft – würde sich das nicht auch finanziell lohnen, wäre das kaum der Fall. Solar- und Windstrom sind in anderen Ländern, die schon länger darauf setzen und wo viele Anlagen in Betrieb sind, längst ein gutes Geschäft, und sie rentieren auch bei uns immer mehr, siehe oben. Die Preise an den Strombörsen sind im Herbst 2022 stark gestiegen, seither aber auch wieder stark gefallen, siehe dazu auch das Zitat aus dem Swissgrid-Magazin 2023 im P.S. vom 2. Juni 2023. Strom wird auf dem europäischen Strommarkt an verschiedenen Börsen gehandelt, und der Strompreis ist eng gekoppelt mit den Preisen für andere Energieträger: «Grundsätzlich werden die Kraftwerke in der Reihenfolge ihrer variablen Kosten eingesetzt. Diese sogenannte Merit-Order beginnt beim günstigsten Kraftwerk und geht so weit, bis die Nachfrage gedeckt ist. Das teuerste eingesetzte Kraftwerk bestimmt somit den Preis. Aktuell handelt es sich dabei um Gaskraftwerke, was die Verflechtung des Strompreises mit dem Erdgaspreis verdeutlicht.» Oder anders gesagt: Was Strom die Endverbraucher:innen kostet, hängt nicht nur von den Produktionskosten ab.

Und was ist mit der Physik?

Die Schweiz ist keine Insel, die ihre Stromversorgung ganz allein und innerhalb ihrer Grenzen organisieren muss. Das war weder in der Vergangenheit der Fall noch wird es in Zukunft sein: Wir sitzen nicht nur geografisch mitten in Europa, sondern sind auch ins europäische Stromnetz eingebunden. Das kann man beispielsweise auf der Webseite der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid (www. swissgrid.ch) nachlesen (siehe auch P.S. vom 2. Juni 2023). Die Schweiz könne die Versorgungssicherheit beim Strom nur im Verbund mit Europa gewährleisten, steht dort: «Der Netzbetrieb ist eine grenzüberschreitende Aufgabe. Die vorausschauende Planung und die Überwachung des Netzes nimmt Swissgrid gemeinsam mit den Netzbetreibern im Ausland wahr.» Die Standardfrequenz im elektrischen Netz Europas beträgt 50 Hertz. Damit die Frequenz immer stabil bleibt, muss das Gleichgewicht zwischen Produktion und Verbrauch elektrischer Leistung immer gegeben sein: «Die Plattform Wide Area Monitoring ermöglicht es Netzbetreibern, die Stabilität von Stromnetzen über grosse Entfernungen zu überwachen. Sie verbindet Messstationen in ganz Europa: von Portugal bis in die Türkei und von Dänemark bis nach Sizilien. (…) Swissgrid überwacht über das Wide Area Monitoring laufend die Vorgänge im europäischen Stromnetz und erkennt, in welche Richtung die Energie fliesst. Das unterstützt Swissgrid dabei, Transportkapazitäten zu planen und das eigene Netz im Gleichgewicht zu halten.»

Doch, dass die Stromversorgung im Winter kritisch sein kann, ist auch im neuen Gesetz ein Thema, sonst wäre keine Winterstromreserve drin. Einige der Gegner:innen sind überzeugt, wir müssten nicht nur unsere bestehenden AKW länger laufen lassen, sondern auch neue bauen, um künftig stets genug Strom zu haben.

Dass für den Winter 2022/23 eine Strommangellage befürchtet wurde, hatte entscheidend damit zu tun, dass 2022 mehr als die Hälfte der französischen AKW wegen Renovationsarbeiten vom Netz war. Abgesehen davon halten hiesige Stromkonzerne seit vielen Jahren Beteiligungen an französischen AKW. Immer wieder war in jüngerer Vergangenheit zu lesen, diese Beteiligungen liefen aus, und es werde schwierig, diesen Strom zu ersetzen. Zudem sei nicht klar, ob er auch künftig in die Schweiz fliesse. Denn in der EU gilt per 2025 die Regel, dass ihre Mitgliedsländer mindestens 70 Prozent ihrer Netzkapazität für den Handel innerhalb der EU zur Verfügung stellen müssen. Die Axpo bezieht allerdings weiterhin, konkret ab 2025, 65,7 Megawatt «CO₂-freie Kernenergie»: Sie hat zusammen mit den anderen Partnern der Energiefinanzierungs AG (Enag)  einen Bezugsvertrag mit Electricité de France (EDF) bis 2039 verlängert (siehe P.S. vom 30. Juni 2023). Damit flössen ab 2025 «180 Megawatt Bandleistung oder jährlich rund 1500 Gigawattstunden Strom in die Schweiz, was dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 350 000 Vierpersonenhaushalten entspricht». Axpo-Mediensprecher Noël Graber erklärte damals gegenüber P.S., «aufgrund der Vereinbarungen mit Netzbetreibern und Regulatoren gehen wir davon aus, dass der Import des Enag-Stroms weiterhin möglich ist». Was die Verlängerung kostet, wollte er nicht sagen.

Und neue AKW?

Die neue Präsidentin der Grünen Schweiz, Lisa Mazzone, hat dazu im Interview mit der NZZ vom 4. April Klartext gesprochen. Die Interviewer stellten in den Raum, «man könnte auch beides machen: das Stromgesetz für die nächsten Jahrzehnte – bis ein neues Atomkraftwerk realisiert werden kann, das Naturschutz und Klimaschutz berücksichtigen würde». Lisa Mazzones Antwort? «Bis dann haben wir ein Atomkraftwerk nicht mehr nötig.» Sie erinnerte auch daran, dass sich bald die Frage stellen werde, ob Atomkraftwerke noch rentabel sind.

Laut der FDP müsste man sie nur subventionieren, das mache man schliesslich mit den alpinen Solaranlagen auch …

Dazu lohnt sich ein Blick nach Deutschland, genauer in die Aufzeichnung einer Podiumsdiskussion vom 28. Februar auf der Internationalen Handwerksmesse in München (auf Youtube zu sehen): Darauf angesprochen, ob es wirklich beim Nein zur Atomkraft bleiben müsse, fasste Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (B’90/Grüne) kurz zusammen, dass im «gelobten Land Frankreich» der Staatskonzern EDF die französischen Strompreise subventioniere, ja sie «sozusagen staatlich deckelt». Das gehe aber nur, «weil es ein Staatskonzern ist, und der hat knapp 70 Milliarden Euro Schulden». Hätte irgendein deutscher Energiekonzern 70 Milliarden Schulden, er wäre insolvent, führte Habeck weiter aus: In Frankreich müssten ungefähr 50 Atomkraftwerke renoviert werden, «und man schätzt, dass der Preis pro Renovation ungefähr bei einer Milliarde liegt». Das neue Atomkraftwerk, das EDF in England baue (Hinkley Point C / nic.), sollte 21 Milliarden Euro kosten gemäss Planung, «doch die ist jetzt hochgesetzt worden auf 38 Milliarden, und der chinesische Co-Investor hat sich verabschiedet, weil das ein Milliardengrab sei».

Damit zurück in die Schweiz: Wenn es Frankreich für opportun hält, «dass sich Länder, die selbst keine neuen AKW bei sich haben wollen, aber gerne Atomstrom aus Frankreich importieren, an den Kosten für den Bau der geplanten neuen AKW in Frankreich beteiligen», wie die ‹NZZ am Sonntag› vom 7. April schrieb, dann könnte man sich auch vorstellen, dass der wahre Grund für diesen Appell anderswo liegt: Darin nämlich, dass Atomkraft heutzutage schlicht zu teuer und unrentabel ist.

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